Vorratsdaten Pilz befürchtet "Stasi-Gesetz"
Vorratsdatenspeicherung
Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Damit können die Behörden künftig feststellen, wer, wann, wie lange, von wo aus mit wem kommuniziert hat und welche Internet-Seiten er besucht hat. Verwendet werden sollen die Daten laut einer 2006 unter dem Eindruck unter anderem der Terroranschläge von Madrid erlassenen EU-Richtlinie zur „Verfolgung von schweren Straftaten“.
Die Diskussion um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung dauert an. Die Grünen haben am Freitag
eindringlich vor den Plänen der Regierung und vor allem der ÖVP für die
Umsetzung der EU-Vorratsdatenspeicherrichtlinie gewarnt.
Sicherheitssprecher Peter Pilz wetterte bei einer Pressekonferenz gegen
das „Stasi-Gesetz“ sowie gegen kolportierte Begehrlichkeiten der
VP-Ressorts für Inneres und Justiz, die der Polizei „ein Spitzelmonopol
ohne jede Kontrolle im Internet“ verschaffen würden.
"Uneingeschränkter Zugang" der Polizei"
Pilz
begründete seine Kritik sowohl auf dem Entwurf des
Infrastrukturministeriums (BMVIT) von Doris Bures (SPÖ) als auch auf
einem internen „Protokoll“ der Verhandlungen zwischen den drei Ressorts,
das er nicht aus der Hand gab. Aus letzterem habe er jedenfalls
umfassende Wünsche der ÖVP-Ministerien entnommen: Das Innenministerium
wolle bereits Datenauskünfte an die Polizei, wenn bloß die „Gefahr“
einer Straftat bestehe, fordere den „uneingeschränkten Zugang“ der
Polizei zu IP-Adressen und dies ohne jeglichen Rechtsschutz für die
Betroffenen.
Das Justizministerium wolle die Formulierung
„schwere Straftat“ als Voraussetzung für den Zugriff zu Handy- und
Internetdaten aus dem Gesetz haben und außerdem weiterhin urheber- und
zivilrechtliche Delikte im Gesetz verankern, sagte Pilz weiters.
Innenministerium widerspricht
Das
Innenministerium widersprach Pilz wegen der mangelnden
Rechtsschutzmechanismen. Der stellvertretende Legistik-Sektionschef
Walter Grosinger pocht darauf, dass laut derzeitigem
Verhandlungsentwurf jedenfalls der Rechtsschutzbeauftragte
einzuschalten sei, sobald von der Polizei Vorratsdaten abgerufen werden.
Zusätzlich seien auch die Betroffenen - also jene Personen, auf deren
Daten zugegriffen wurde - zu informieren.
"Polizeilicher Geheimzugriff"
Doch
abgesehen von den angeblichen ÖVP-Plänen übte Pilz auch im Entwurf des
Infrastrukturministeriums Kritik an zahlreichen Punkten. Der Strafrahmen
ab einem Jahr für Delikte würde vor dem Europäischen Gerichtshof nicht
halten, sagte Pilz.
Dass die Anordnung der Staatsanwaltschaft
für den Datenzugriff durch die Behörden ausreicht, ist nach Ansicht der
Grünen „Ausschalten der richterlichen Kontrolle“. Alles in allem sei das
Gesetzesvorhaben jedenfalls „menschenrechtswidrig“, befand Pilz.
"Rechtsschutzgarantien unabdingbar"
Für
die Arbeitkammer (AK) sind Rechtsschutzgarantien bei der
Vorratsdatenspeicherung "unabdingbar". In einer Aussendung vom Freitag
forderte die AK, dass Telefon- und Internet-Kunden von der Nutzung ihrer
Daten automatisch verpflichtend informiert werden müssten: "Spätestens
dann, wenn die Ermittlungen beendet sind." Die Die Nutzung der Daten
müsse auf schwere Straftaten mit Strafdrohung von mehr als einem Jahr
beschränkt bleiben, hieß es in einer AK-Aussendung. Auch dürfe es
keinefalls einen Zugriff auf die Vorratsdaten bei der behaupteten
Verletzung geistigen Eigentums oder zivilrechtlichen Konflikten geben.
Es
könne nicht sein, dass die gespeicherten Daten ausgenutzt werden, um
Filesharer oder Nutzer nicht autorisierter Streaming-Angebote zu
verfolgen, sagte Andreas Wildberger, Generalsekretär der Vereinigung der
Internet Service Provider Austria (ISPA) am Freitag bei einem
gemeinsamen Hintergrundgespräch mit Christof Tschohl vom Ludwig
Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM), das an dem Gesetzesentwurf
im Auftrag des Infrastrukturministeriums mitarbeitete.
"Eindeutige Rahmenbedingungen"
Wildberger
und Tschohl betonten die Notwendigkeit eines umfassenden Rechtsschutzes
und einer rechtlichen Absicherung des Zugriffs auf die Vorratsdaten. Es
gebe schon jetzt Graubereiche im Bezug auf die Beauskunftung und komme
immer wieder zu Spannungen mit den Behörden: "Die rechtlichen
Rahmenbedingungen müssen eindeutig geregelt sein."
Neben dem
Rechtsschutz Betroffener und der Frage des Zugriffes ist auch noch die
Kostenfrage offen. Es dürfe zu keiner Kostenumwälzung auf die Provider
kommen, sagte Wildberger. Die Kosten schätzen Wildberger und Tschohl auf
15 bis 20 Million Euro. Vor allem kleinere Provider dadurch vor
organisatorischen und wirschaftlichen Problemen.
EU-Justizkommissarin mahnt Durchsetzung ein
EU-Justizkommissarin
Viviane Reding mahnte unterdessen am Freitag in Wien die Durchsetzung
der EU-Richtlinie durch Österreich ein. Die Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung sei „von den Regierungen entschieden worden“ und
sei anzuwenden. Reding wies darauf hin, dass in der Richtlinie
Möglichkeiten enthalten seien, die „grundrechtschonende Umsetzungen“
erlaubten. „Falls das nicht geschieht, glaube ich schon, dass ein neues
Vertragsverletzungsverfahren angestrengt werden wird, das diesmal dann
auf Geldbußen für Österreich hinauslaufen würde.“
Die umstrittene
EU-Richtlinie hätte eigentlich bereits diese Woche vom Ministerrat
abgesegnet werden sollen, doch SPÖ und ÖVP hatten sich nicht auf eine
gemeinsame Vorlage geeinigt. Am Freitagvormittag waren weitere
Verhandlungen im Laufen, hieß es aus der Koalition.
Quelle: http://www.beschwerden-portal.com/vorratsdaten-stasi-gesetz-austria/


